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Beiträge

SEPA-Lastschrift für Mitgliedsbeiträge

Wie ziehe ich Mitgliedsbeiträge per SEPA-Lastschrift ein?

Voraussetzungen

Fristen und Sequenz

Die pain.008-Datei

Wichtig

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • SEPA-Verordnung (EU) 260/2012
  • ISO 20022 pain.008.001.02
  • Deutsche Bundesbank (Gläubiger-ID)

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Allgemeine Informationen zum Vereinsrecht und zur Gemeinnützigkeit, keine Steuer- oder Rechtsberatung (StBerG/RDG). Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder dein Finanzamt.